Sperrmüll
Als Sperrmüll gelten defekte oder nicht weiter verwendbare haushaltsübliche Gegenstände die nicht fest mit dem Haus verbunden waren, üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden und nach zumutbarer Zerkleinerung immer noch so sperrig sind, dass diese nicht in die Restabfalltonne passen.
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#ZweiteChance
Haben Sie sich ggf. an Ihrem alten Möbelstück satt gesehen, für das Bobby Car keine Verwendung mehr oder eine Bank im Keller, die man nie benutzt?
All das nimmt Platz weg, ist aber noch funktionstüchtig und deswegen noch lange kein Sperrmüll. Vielleicht finden diese Dinge einen dankbaren Abnehmen.
Haben Sie es zB schon mal beieBay Kleinanzeigen versucht? Hier können Sie Ihre Waren, die Sie nicht mehr brauchen, an andere Menschen verkaufen oder verschenken.
Beispiele für Sperrmüll:
Stühle & Tische Bobby Car & Schaukelpferd Matratzen & Federbetten (unverpackt) Kinder-Autositze |
Schränke & Kommoden Betten & Lattenroste (mit Holzrahmen) Kunststoffmöbel Kinderschlitten (Holz und Kunststoff) |
Sofas & Sessel Skier große Sitzauflagen Teppiche (lose) Koffer (leer) |
Eckbank Bilderrahmen (aus Holz) Polster-Liegen Kinderwagen (ohne Metallgestell) |
Nicht dabei was Sie suchen? Hier geht's zum Abfall-ABC
Das ist kein Sperrmüll:
Renovierungs- und Baustellenabfälle, wie z.B. Tapetenreste, Laminat, PVC-Boden, Leisten, Decken-/Wandverkleidungen, Türen, Fenster, Holzzäune, Dämmmaterial, Rollläden, Dachpappe, Sanitärkeramik sowie Verpackungen, Altreifen, Abfälle von Veranstaltungen und Hausmüll, sind kein Sperrmüll und werden nicht kostenlos abgeholt. Diese Abfälle entweder gegen Gebühr selbst anliefern oder einen Containerdienst mit der Anlieferung zur Abfallentsorgungsanlage Linkenbach beauftragen.
Bitte um Beachtung bei der Abholung von Sperrmüll:
Sperrmüll sollte unmittelbar sichtbar und unbedeckt an der Grundstücksgrenze liegen.
Finden die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens einen Sperrmüllhaufen am Lade Ort vor, der mit gebührenpflichtigen Bau- u. Renovierungsabfällen, Elektronik- und Schrottteilen durchzogen ist, wird der komplette Sperrmüllhaufen nicht angerührt.
Der Erzeuger des Sperrhaufens ist zur Nachsortierung und ordentlicher Bereitstellung des Sperrmülls verpflichtet.
Gründe hierfür sind unter anderem:
- Dem Abfuhrunternehmen ist es nicht zuzumuten den Abfallhaufen
um zu schichten und auszusortieren - Das Verladen des Sperrmülls muss zügig von statten gehen,
denn langes verweilen am Lade Ort stellt immer auch eine
unnötige Verkehrsbehinderung da