Das gehört in die
graue Tonne
In die graue Tonne gehört ausschließlich der nicht weiter verwertbare sogenannte Restabfall. Das heißt, nur Abfälle, die nicht über die drei anderen Tonnen einer Verwertung zugeführt oder separat gesammelt werden, dürfen hier hinein. Typische Restabfälle sind:
- Windeln
- Kehricht
- Aschenbecherinhalte, Grillasche
- Staubsaugerbeutel
- Papiertaschentücher
- Porzellan, Steingut
- Hygieneartikel
- Glühbirnen (keine Energiesparlampen!)
- geringe Mengen an Bauabfällen
Keine umweltgefährdenden Problemabfälle oder unsortierter Müll!
Für Mehrmengen an Restabfall sind spezielle Abfallsäcke verfügbar.
Verwertung
Erfahren Sie im Video, wie der Restabfall im Landkreis Neuwied so gut wie möglich verwertet wird: