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Eigenerklärung zur Anlieferung von mineralischem Bauschutt
gem. Ersatzbaustoffverordnung (EBV) seit 01.08.2023

Seit dem 01.08.2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten.

Die EBV fordert eine schriftliche Herkunftserklärung für jede Anlieferung von mineralischem Bauschutt, die am jeweiligen Wertstoffhof bei Anlieferung abzugeben ist.

Das entsprechende Formular finden Sie:

  • auf unserer Homepage unter der Rubrik Service-Center > Gebühren, Formulare & Anträge > Eigenerklärung zur Anlieferung von mineralischem Bauschutt
  • an unseren Wertstoffhöfen vor Ort
  • oder unter folgendem Link:
    > zum Formular

Um lange Wartezeiten an den Wertstoffhöfen zu vermeiden, bitten wir Sie, das Formular bereits ausgefüllt mitzubringen.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe,
Ihr Team der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

 

Abfall-Manager