Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs, etc.
Die Entsorgung über Mülltonen ist nicht zulässig.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Kostenlose Abgabe haushaltsüblicher Mengen bei den Wertstoffhöfen
- Kostenlose Abholung haushaltüblicher Mengen per Entsorgungsscheck, möglichst gemeinsam mit weiteren Elektrogeräten
- Kostenlose Abgabe von Kleingeräten bei rücknahmepflichtigen Händlern. Als Kleingerät gilt: Elektroschrott mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm. Als rücknahmepflichtig gilt ein Händler, der mehr als 400 qm Verkaufsfläche für Elektroartikel vorhält.
- Größere gewerbliche Menge über Großmengensammelstellen unter www.lightcycle.de
- Kostenlose Abgabe haushaltsüblicher Mengen bei folgenden Kooperationspartnern der Kreisverwaltung Neuwied